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Juristisches
für Radioaktive
Für
den Betrieb eines Radiosenders muß man eine sogenannte
"juristische Person" sein. Eine lose Ansammlung von Leuten
würde von den Behörden niemals eine Lizenz erhalten. Dies
geschieht aus mehreren Gründen:
- Haftung
Jemand muß für das Gesamtprojekt verantwortlich zeichnen
und dafür haftbar gemacht werden können.
- Finanzierung
Die Kosten für den Betrieb eines Senders übersteigen
die Möglichkeiten von Einzelpersonen bei weitem, wenn
man nicht irgendwelche reichen Freunde hat.
- Transparenz der Abhängigkeiten
Aufgrund der hohen Kosten entstehen zwangsweise Abhängigkeiten.
Bei der Lizenzvergabe schauen die Behörden hier ganz
besonders genau hin. Die Frage, wer wie Einfluß auf
das Programm und dessen Inhalte nehmen kann, spielt
eine entscheidende Rolle. Alleine schon deshalb hätte
eine von außen nicht durchschaubare Gruppe von Leuten
keine Chance.
Da freie Radios kommerziellen Rundfunk strikt ablehnen
- also keine Firma sein wollen - und mit anderen Rechtsformen
wie beispielsweise der der Stiftung über zu wenig oder
gar keine Leute verfügen, die sich mit sowas auskennen,
greifen sie in aller Regel auf die Rechtsform des eingetragenen
Vereins zurück.
- Ein Verein hat von gesetzeswegen einen gewählten
Vorstand, der per Eintrag in das öffentlich zugängliche
Vereinsregister der Öffentlichkeit namentlich bekannt
ist.
- Ein Verein hat klar definierte Rechte und Pflichten,
sowohl aufgrund seiner Satzung,
als auch gesetzlich geregelt.
- Ein Verein kann vom Finanzamt als gemeinnützig
anerkannt werden. Das bringt erhebliche Erleichterungen
bei der Besteuerung mit sich.
- Viele kennen sich mit dem Vereinsleben aus, weil
sie vorher bereits in anderen Vereinen tätig waren.
Obwohl man als Radioaktiver die "Vereinsmeierei" nicht
selten als kleinmütig empfindet, so ist es aus den oben
genannten Gründen noch immer die beste von allen zur Auswahl
stehenden Rechtsformen für ein Freies Radio.
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