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Medieninitiative Mainz/Wiesbaden Radio Quer e.V.
Geschäftsordnung
Plenum
- Sitzungen des Plenums finden an immer gleichen Orten
zu mit konstanter Regel wiederkehrenden Terminen statt,
die allen Vereinsmitgliedern zur Kenntnis gegeben
sind. In der Regel einmal pro Monat, im Falle der
Verbreitung eines kontinuierlichen Radioprogramms
einmal pro Woche.
- Um bei Bedarf zusätzliche Sitzungen kurzfristig
anberaumen zu können, führt der Vorstand eine Liste
für Interessenteninnen und Interessenten, auf die
sich jedes Mitglied jederzeit unter Angabe des gewünschten
Benachrichtigungsweges eintragen lassen kann. Die
Ankündigung zusätzlicher Sitzungen erfolgt formlos
an alle auf der Liste verzeichneten sowie an alle
neu aufgenommenen Mitglieder.
Je länger ein Mitglied auf keiner Sitzung mehr anwesend
war und je teurer bzw. zeitaufwendiger die Benachrichtigung
auf dem gewünschten Weg ist, desto mehr steht dem
Vorstand das Recht zu, in der nächsten Benachrichtigung
auf die im Falle neuerlicher Nichtanwesenheit bevorstehenden
Streichung des Eintrags hinzuweisen. Bei Nichtzustellbarkeit
kann die Streichung sofort erfolgen. Das Plenum ist
über erfolgte Streichungen auf der kommenden Sitzung
zu unterrichten.
- Vorschläge für zu besprechende Punkte (Tagesordnung)
können in eine an einem allen Mitgliedern zur Kenntnis
gegebenen Ort zugängliche Liste eingetragen werden.
- Weniger wichtige Punkte werden zuerst abgehandelt,
solange sie nicht übermäßig Zeit in Anspruch nehmen.
Der erste Punkt der Tagesordnung ist immer "Verschiedenes".
- Können Entscheidungen nicht im Konsens getroffen
werden, so sind vor einer Abstimmung alle von den
Anwesenden vertretenen Meinungen zu hören und auf
deren Hintergründe hin zu diskutieren. Nur nach einer
solchen Auseinandersetzung ist eine für alle tragbare
Entscheidung möglich.
- Zur Untermauerung von Punkt 5 ist bei Abstimmungen
das Erheben von Vetostimmen zulässig. Ein Veto erlangt
Gültigkeit, wenn es zusammen mit einer sachlichen
Begründung von mindestens 1/5 der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder vorgebracht wird, mindestens jedoch 2 Stimmen.
- Beschlüsse, deren Umsetzung die Verrichtung von
Arbeiten erfordern, erlangen erst Gültigkeit, sobald
sich Personen zu deren Erledigung bereiterklären.
Über den Stand der Verrichtung ist von diesen spätestens
zu einem zusammen mit der Beschlußfassung festzusetzenden
Termin unaufgefordert zu berichten.
- Über die Neuaufnahme von stimmberechtigten Mitgliedern
kann nur abgestimmt werden, wenn der Bewerber/die
Bewerberin auf der Sitzung von Beginn an anwesend
ist und der betreffende Tagesordnungspunkt frühestens
nach einem anderen Tagesordnungspunkt ausgenommen
"Verschiedenes" angesetzt ist. Der Bewerber/die Bewerberin
verfügt bis zur Abstimmung über Rederecht.
- Das erstellte Protokoll sollte nach spätestens drei
Tagen in elektronisch lesbarer Form vorliegen und
an alle elektronisch erreichbaren Vereinsmitglieder
verteilt werden sowie in gedruckter Form ausliegen
(Ordner).
Es gelten die "Empfehlungen elektronischer Kommunikation".
- Alle wichtigen Entscheidungen bedürfen der Bestätigung
durch die darauffolgende Mitgliederversammlung.
- Ein regelmäßiger Plenumstermin pro Monat wird der
breiten Öffentlichkeit bekanntgegeben.
(Letzter Änderungsbeschluß: 14. April 2002)
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